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Das Vorprojekt vom 9. Juni 2000: Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Volksabstimmung vom 3. und 4. März 2001. So geht es weiter
- Die Verantwortlichen nehmen binnen Monatsfrist Stellung zum Vorprojekt.
- Wenn die Verantwortlichen das Vorprojekt genehmigen, können die Vorlagen für den Grossen Rat bzw. den Stadtrat vorbereitet werden. Termin: November 2000.
- Die Vorlage für den Grossen Rat des Kantons Bern beinhaltet Grundlagen und Anträge betreffend die kantonalen Beiträge (50 Prozent der benötigten Mittel) an den Betriebsaufbau, die Planung und Erschliessung sowie den Terrainerwerb.
- Die Vorlage für den Stadtrat entspricht inhaltlich weitgehend derjenigen für den Grossen Rat, denn die Stadt Bern muss die verbleibenden 50 Prozent der benötigten Mittel aufbringen. Hinzu kommt in der städtischen Vorlage die Zonenplanänderung.
- Die Genehmigung der erwähnten Vorlagen durch den Grossen Rat und den Stadtrat ist eine zwingende Voraussetzung, damit das Architekturprojekt bis zur Stufe Bauprojekt weiterentwickelt werden kann, das der Öffentlichkeit – wieder im Rahmen einer Ausstellung – im Februar 2001 vorgestellt werden soll.
- Im März 2001 muss sich auf kommunaler Ebene der Souverän abschliessend zu den Entscheiden betreffend Zentrum Paul Klee (damals noch Paul Klee-Zentrum) (s. Punkt 4) äussern. Auf kantonaler Ebene liegt die Entscheidungskompetenz (s. Punkt 3) beim Grossen Rat. Der Souverän kann gegen den Entscheid des Grossen Rates das Referendum ergreifen.
- Dann erfolgt, die Zustimmung der zuständigen Organe vorbehalten, die Baueingabe. Noch im März 2001 beginnt das Baubewilligungsverfahren.
Wenn alles gemäss Planung verläuft, kann im Frühjahr 2002 mit der Bauausführung begonnen werden und das Zentrum Paul Klee im Jahre 2005 eröffnet werden.
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